ETF-Kosten: Welche Gebühren ETFs verursachen

Wie bei anderen Finanzprodukten fallen natürlich auch beim ETF-Handel Kosten an. Aber welche Gebühren sind fällig? Und wie hoch sind sie?

Vorweg sei gesagt, dass der Kauf und Verkauf von ETFs ziemlich günstig ist. Das ist auch unter anderem einer der Gründe, warum ETFs inzwischen so beliebt bei Anlegern sind.

ETF-Kosten-Übersicht: Mit welchen Gebühren man beim ETF-Handel rechnen muss

Also schauen wir uns einmal an, welche ETF-Gebühren anfallen:

1. Handelsgebühren:

Exchange-Traded-Funds werden wie Aktien und andere Wertpapiere an der Börse gehandelt. Auch die Gebührenkosten sind daher auf einem sehr ähnlichen Level wie beim Handel mit Aktien.

Viele Online-Broker verlangen etwa bei ETFs die gleichen Ordersätze wie bei Aktien. Das gilt auch für eventuelle Zusatzkosten (Börsenmaklergebühren etc.). Aufgrund der Ähnlichkeiten verweise ich für genauere Infos auf diesen Artikel: Aktien online kaufen.

2. Spread:

Das ist eher ein versteckter kleiner Kostenfaktor, der nicht auf den ersten Blick ersichtlich wird. Unter einem sogenannten „Spread“ (Definition) versteht man den Unterschied zwischen Kaufkurs und Verkaufskurs, wobei der Kaufkurs in der Regel etwas höher liegt. Die Kosten werden also verursacht, indem man beim ETF-Kauf mehr bezahlen muss.

Aber keine Sorge, der Spread ist bei vielen ETFs sehr niedrig und bewegt sich oft bei um die 0,1%. Außerdem sind Spreads bei vielen Finanzprodukten ganz normal. Sogar bei Aktien gibt es im Prinzip einen „Spread“, auch wenn kaum darüber gesprochen wird.

3. Verwaltungsgebühren:

Fondsmanagementgebühren gibt es wie bei normalen Fonds auch bei ETFs. Diese Verwaltungsgebühren werden automatisch vom Fondsvermögen abgezogen.

Aber: Sie sind deutlich geringer, da ETFs passiv gemanagte Fonds (Erklärung) sind. Das ist auch nur logisch, da bei einem ETF in der Regel nur ein Index nachgebildet wird (der Fondsmanager muss also keine eigenen Anlageentscheidungen treffen, um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen = weniger Verwaltungsaufwand). Die Verwaltungsgebühren werden übrigens oft auch „Total-Expense-Ratio“ (kurz: TER; hier meine Definition) genannt.

4. Ausgabeaufschlag:

Fällt keiner bei börsennotierten Fonds an! Im Vergleich zu normalen Investmentfonds muss man bei ETFs keinen Ausgabeaufschlag zahlen. Ausnahme: Beim außerbörslichen Handel kann eventuell ein Ausgabeaufschlag einen zusätzlichen Kostenpunkt verursachen (hier also aufpassen).

Aber wenn man zu regulären Börsenzeiten handelt, muss man normalerweise keinen Ausgabeaufschlag befürchten.

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