Stammaktien & Vorzugsaktien: Definition

In diversen Börsenzeitschriften, Finanzzeitungen oder anderen Wirtschaftsmedien liest man öfters von Stammaktien und Vorzugsaktien.

Aber was genau verbirgt sich hinter diesen Aktienarten? Und welche Auswirkungen haben die jeweiligen Formen für Aktionäre? Wenn Du weiterliest, dann erfährst Du es.

Was sind Vorzugsaktien und Stammaktien im Detail?

Diese Differenzierung legt in erster Linie die Stimmrechte fest, die man als Aktionär bei Hauptversammlungen des Unternehmens hat. Sehen wir uns das mal genauer an:

Stammaktien-Definition:

Wenn man Stammaktien besitzt, hat man ein Stimmrecht bei der jährlichen Hauptversammlung der Aktiengesellschaft. Dadurch darf man dann bei gewissen Entscheidungen der Firma mitentscheiden (zum Beispiel bei der Aufsichtsrat-Abstimmung).

Auch bei außerordentlich einberufenen Hauptversammlungen gelten die Stimmrechte (findet beispielsweise bei einer Entscheidung über eine mögliche Kapitalerhöhung statt). Je mehr Aktien man hat, desto mehr Stimmrechte hat man und desto größeren Einfluss kann man somit ausüben.

Gerade für institutionelle Anleger wie Banken, Fonds und Beteiligungsgesellschaften ist das sehr interessant, da diese Gruppen große Aktienanteile besitzen bzw. verwalten und dadurch viele Stimmrechte haben.

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Vorzugsaktien-Definition:

Besitzer von Vorzugsaktien haben kein Hauptversammlungsstimmrecht wie Stammaktieninhaber (zumindest in Deutschland ist das so). Für Unternehmen bringt das den Vorteil, dass sie weniger Stimmrechte ausgeben müssen und daher mehr Kontrolle bei Unternehmensentscheidungen haben.

Als Ausgleich für diese Benachteiligung werden Vorzugsaktieninhaber bei der Dividendenausschüttung bevorzugt behandelt (Was sind Dividenden?). Das bedeutet in der Regel, dass diese Vorzugsaktionäre eine höhere Dividende erhalten.

Es kann sogar manchmal sein, dass nur Halter von Vorzugsaktien Dividende bekommen und die Stammaktienbesitzer leer ausgehen, wenn insgesamt nicht ausreichend Gewinn ausgeschüttet wird.

Noch 2 Dinge:

  • Vorzugsaktionäre erhalten ein Sonderstimmrecht, sobald die Vorzugsdividendenausschüttung 2 Jahre im Verzug ist. Und zwar so lange, bis der Rückstand beglichen ist.
  • Auch bei einem Unternehmenskonkurs werden Vorzugsaktienhalter meist bevorzugt und bekommen einen höheren Restwert zugesprochen

Sollte man als Privatanleger besser Stammaktien oder Vorzugsaktien kaufen?

Erst einmal muss gesagt werden, dass man bei den meisten Aktiengesellschaften nicht die Wahl hat, da dort nur Stammaktien ausgegeben werden. Die Volkswagen AG bietet aber beispielsweise beide Arten an (die WKNs sind 766403 und 766400).

Wenn man zwischen beiden entscheiden muss, dann lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten. Die höhere Dividende bei Vorzugsaktien klingt natürlich verlockend für Privatanleger. Dafür verliert man aber das Hauptversammlungsstimmrecht. Das erscheint für Viele auf den ersten Blick vernachlässigbar, da man ja trotz Stimmrecht nicht wirklich viel bewirken kann und die meisten Anleger sowieso nicht zur Hauptversammlung gehen. Das stimmt auch.

Aber die Sachlage ändert sich beispielsweise, wenn es zu einem feindlichen Übernahmeversuch kommt. Dann sind nämlich vor allem die Stammaktien beim fremden Unternehmen heiß begehrt. Denn nur mit genügend Stimmrechten kann es die Macht übernehmen.

In Folge dessen rast oft der Börsenkurs der Stammaktien nach oben (ein extremes Beispiel gab es hier vor einigen Jahren als Porsche Volkswagen übernehmen wollte und dann die VW-Stammaktien kurzzeitig enorm explodierten im Oktober 2008). Vorzugsaktionäre haben dann das Nachsehen.

Dennoch: Für viele Aktionäre ist die Aussicht auf eine bessere Dividende verlockender. Aber jeder Anleger muss hier selbst für sich abwägen und entscheiden, welche der beiden Aktiengattungen er wählt (wenn er überhaupt die Wahl hat ;-)).

Hier weitere Definitionen von Aktienarten:
Inhaberaktien & Namensaktien (Definition)
Stückaktien & Nennwertaktien (Definition)
Junge Aktien und alte Aktien (Definition)


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