Was ist ein Freistellungsauftrag? Definition & Erklärung

Mit einem Freistellungsauftrag kann man bei Kapitalerträgen Steuern sparen. Denn wenn man zum Beispiel Aktien mit Gewinnen verkauft, Einnahmen durch Dividenden erzielt oder Zinsen auf einem Tagesgeldkonto einstreicht, dann fällt eine Abgeltungssteuer (Definition) von ungefähr 25% an. Diese Steuer führen die Banken automatisch ans Finanzamt weiter.

Es gibt aber den Sparer-Pauschbetrag (was ist das?), mit dem es möglich ist, Kapitalerträge bis 1000 Euro steuerfrei zu bekommen.

Das geht mit Hilfe eines sogenannten Freistellungsauftrags (bzw. mehrere Freistellungsaufträge). Hier meine Definition zum Begriff in einfachen Worten.

Was ist ein Freistellungsauftrag? Erklärung:

Mit einem Freistellungsauftrag kann man Banken daran hindern, die Abgeltungssteuer ans Finanzamt abzuführen. Ganz nach dem Motto: „Hallo Bank. Ich habe einen Sparer-Pauschbetrag. Bitte führe meine Kapitalerträge bis zum Betrag X nicht an das Finanzamt ab.“

Achtung: Freistellungsaufträge stellen nicht die einzige Möglichkeit dar den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen. Man kann die Banken auch einfach ungehindert alle Steuern weiterleiten lassen und im Nachhinein mittels Steuererklärung den Freibetrag anrechnen lassen.

Dadurch muss man aber warten bis man die zu viel bezahlten Steuern zurückbekommt und gewährt so im Grunde dem Staat einen temporären kostenlosen Kredit.

Mit einem Freistellungsauftrag kann man stattdessen in die Wege leiten, dass die Abgeltungssteuer im gewährten Rahmen nicht an den Fiskus fließt und die Kapitaleinkünfte vollumfänglich beim Anleger landen.

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Freistellungsauftrag für Kapitalerträge: Was beachten? Tipps und Hinweise:

  • Die meisten Banken stellen (Online-)Vordrucke für Freistellungsaufträge zum einfachen Ausfüllen zur Verfügung
  • Wenn man verschiedene Konten bei unterschiedlichen Banken hat, ist es möglich mehrere Freistellungsaufträge zu stellen. Den Freibetrag von 1000 Euro kann man dann nach eigenen Überlegungen sinnvoll verteilen. Das heißt: Je nachdem, wo man mit höheren Kapitaleinnahmen rechnet, sollte man höhere Beträge in den jeweiligen Freistellungsaufträgen angeben. Unterm Strich ist nur wichtig, dass die Betragssumme der verschiedenen Aufträge nicht den Gesamtfreibetrag von 1000 Euro übersteigt (Beispiel: Bank A / 300 Euro + Bank B / 400 Euro + Bank C / 300 Euro = maximal 1000 Euro Sparer-Pauschbetrag).
  • Ein Freistellungsauftrag, der einmal an eine Bank übermittelt wurde, gilt in der Regel unbefristet (man muss also nicht jedes Jahr einen neuen Auftrag erteilen). Man kann jedoch einen Freistellungsauftrag abändern (z.B. anderer Betrag) oder widerrufen (etwa bei einer Kontoauflösung).
  • Seit 2011 muss jeder neue Freistellungsauftrag die eigene elfstellige Steueridentifikationsnummer enthalten (für ältere Freistellungsaufträge gilt diese Regel zwingend ab dem Jahr 2016).
  • Ein Freistellungsauftragsperiode geht vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Auch wenn ein Freistellungsauftrag zum Beispiel erst Mitte des Jahres an die Bank übermittelt wird gilt er für das ganze Kalenderjahr, in dem der Auftrag gestellt wurde.
  • Man kann einen Freistellungsauftrag vor Jahresbeginn und auch während des Kalenderjahres auf Wunsch jederzeit abändern (das geht aber nicht für bereits vergangene Jahre)
  • Ehepaare haben die Möglichkeit, Freistellungsaufträge entweder getrennt oder gemeinsam zu stellen
  • Für Kapitalerträge von Kindern müssen die Eltern einen separaten Freistellungsauftrag stellen. Das bedeutet, dass Kinder einen eigenen Sparerpauschbetrag haben (ebenfalls in der Höhe von 1000 Euro).

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