Was ist eine Rentenversicherung? Definition & Erklärung

Von der Rentenversicherung hat wohl fast jeder schon mal gehört. Aber nicht jeder weiß, was genau dahinter steckt. Was ist eine Rentenversicherung also? Ich habe versucht, eine einfache Erklärung zu erstellen.

Zuerst einmal sollte man wissen, dass die Rentenversicherung eine Spezialform der Lebensversicherung ist und sich in 2 Bereiche unterteilt: Die gesetzliche Rentenversicherung und die private Rentenversicherung (Tipp: Hier vergleichen)*.

Ziel beider Rentenversicherungsarten ist es, auf eine Altersvorsorge hinzusteuern. In anderen Worten: Durch eine Rentenpolice versucht man sicherzustellen, dass man im Alter durch eine monatliche Rente finanziell abgesichert ist wenn man nicht mehr arbeitet.

Die Rentenzahlungen ersetzen quasi das fehlende Arbeitseinkommen, damit man auch ohne Job den bisherigen Lebensstandard, zumindest mehr oder weniger, aufrechterhalten kann.

Was ist die gesetzliche Rentenversicherung? Definition in einfachen Worten

Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems (neben den gesetzlichen Zweigen der Kranken-, Pflege-, Unfall-, und Arbeitslosenversicherung) und wird von manchen auch einfach „Altersrente“ genannt.

Grundsätzlich besteht eine Rentenversicherungspflicht (dabei wird ein Teil des Einkommens abgezogen). Diese Pflicht trifft aber nicht für Selbstständige und Beamte zu.

Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung?

Vereinfacht gesagt zahlt man bei der gesetzlichen Rentenversicherung sobald man arbeitet regelmäßig Rentenversicherungsbeiträge ein und bekommt nach Renteneintritt zur Altersabsicherung monatlich lebenslang einen bestimmten Geldbetrag ausbezahlt.

Weitere Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Das Renteneintrittsalter liegt bei 67 Jahren. Ab diesem Alter wird die Rente ausbezahlt. Sollte man die Rente früher genehmigt bekommen, erhält man meist einen geringeren Betrag. Es ist aber auch ein späterer Rentenbeginn möglich. In diesem Fall erhöht sich die Rente.
  • Sollte man vor dem Renteneintrittsalter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können, dann greift erst mal das Prinzip „Rehabilitation vor Rente“. Das bedeutet, dass durch medizinische Maßnahmen erst mal probiert wird, die (volle) Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Erst wenn das nicht gelingt, wird die Rente genehmigt und bezahlt.
  • Die grundsätzliche Rentenhöhe ergibt sich hauptsächlich aus der Höhe der eingezahlten Beiträge. Der genaue monatliche Rentenbetrag wird dann mit einer speziellen Rentenformel berechnet.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung unterliegt dem Generationenvertrag. Das heißt: Die aktuellen Renteneinzahler (=Berufstätige) bezahlen im Grunde die ausbezahlten Renten der aktuellen Rentenempfänger. So entsteht eine Art Rentenfinanzierungskreislauf. Zusätzlich werden die Rentenzahlungen vom Staat bezuschusst. Es gibt aber ein Problem: Von Jahr zu Jahr gibt es immer mehr Rentner. Auf der anderen Seite stagniert die Zahl derer, die die Renten bezahlen. Folglich wird es immer schwieriger für den Staat werden, dieses Problem zu lösen, damit in Zukunft faire Rentenbeträge an die nachfolgenden Rentner ausbezahlt werden können.
  • Integrierte Erwerbsminderungsrente: Innerhalb einer gesetzlichen Rentenversicherung ist das Risiko der verminderten Erwerbstätigkeit abgedeckt (voll erwerbsgemindert = fähig, weniger als 3 Stunden täglich zu arbeiten; teilweise erwerbsgemindert = noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeitsfähig). Experten empfehlen jedoch zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Erklärung) abzuschließen, um besser abgesichert zu sein.
  • Hinterbliebenenrente: Im Todesfall haben noch lebende Ehepartner des Rentenversicherungsbeitragszahlers unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf die sogenannte Witwenrente. Hierfür gibt es eine eigene Berechnungsgrundlage.

Lesen Sie hier weiter: Was ist eine private Rentenversicherung? Erklärung!


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